Vorsorge gestalten

Viele Ehepartner gehen davon aus, dass sie für ihren Ehepartner handeln können, wenn dieser wegen einer beispielsweise kognitiven Einschränkung nicht mehr in der Lage ist, für sich zu handeln. Die Ernüchterung kommt dann bereits bei den ersten Gesprächen mit Banken, Geschäftspartner, Kranken- und Pflegekassen sowie Gesundheitseinrichtungen. Gleiches gilt im Übrigen für Kinder, wenn sie für ihre Eltern handeln wollen. In diesen Fällen droht die Bestellung eines Betreuers, der den wahren Willen des Familienangehörigen von allen am geringsten kennt und nicht unbedingt in dessen Willen handelt. Dies kann insbesondere dann emotional werden, wenn es darum geht, ob medizinische Maßnahmen aufrechterhalten und durchgeführt oder unterlassen werden.




Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die richtige Vorkehrung aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament hilft Ihnen, sorgenfrei in die Zukunft zu blicken.

Mit der Vorsorgevollmacht räumen Sie Ihren vertrauten Personen die Möglichkeit ein, für Sie in wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheit zu handeln. Hier geht es nicht nur um Verträge des täglichen Lebens, sondern auch um die Korrespondenz zu Pflege- und Krankenkassen, Behörden und Gesundheitseinrichtungen. Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung können Sie überdies Ihren Bevollmächtigten oder Ihre Bevollmächtigte bereits jetzt als Betreuuer oder Betreuerin empfehlen, sollte es doch zu einer gerichtlich angeordneten Betreuung kommen.

Mit der Patientenverfügung könnten Sie bereits jetzt über die medizinischen Maßnahmen entscheiden, die Sie möglicherweise dann nicht mehr selbst treffen können. Hier ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Angehörigen Ihren Willen gegenüber Ärzten kundtun und durchsetzen können. Ohne eine Patientenverfügung werden Sie möglicherweise in eine Situation geraten, die Sie niemals haben wollten.

Mit dem Testament können Sie Regelungen treffen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Hier hat jeder Mensch bestimmte Vorstellungen, die nicht immer mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine individuelle Beratung Ihrer persönlichen Situation und hilft Ihnen dabei, die richtige Vorsorge für ein ruhiges Leben zu treffen.

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